Parragil:
Provisionsfrei - Landhaus-Idylle mit Meerblick: Ihr neues Projekt nahe Loulé
Objekt-Nr.: 1001-P-VAS28193


































Preis:
488.000 €
Wohnfläche ca.:
258,10 m²
Grundstück ca.:
2.650 m²
Zimmeranzahl:
6
Landhaus-Idylle mit Meerblick: Ihr neues Projekt nahe der Kreisstadt Loulé.
Genießen Sie die Ruhe und die unvergleichliche Lebensqualität auf dem Land!
Dieses vielseitige Anwesen bietet Ihnen die seltene Gelegenheit, ländliches Wohnen mit enormem Potenzial zu verbinden.
Das Hauptgebäude ist in drei separate Einheiten unterteilt, die sich ideal für eine flexible Nutzung – ob als großzügiges Familiendomizil oder als rentables Investment zur Vermietung – eignen:
Die Aufteilung im Überblick:
Wohneinheit 1: Ein gemütliches Duplex mit Wohnzimmer und Küche im Erdgeschoss sowie 2 Schlafzimmern und Bad im Obergeschoss. Von hier aus gelangen Sie direkt auf die Gemeinschaftsterrasse.
Wohneinheit 2: Eine ebenerdige Einheit mit Küche, Bad und drei weiteren Zimmern.
Einheit 3: Ein geräumiges Lagerhaus/Atelier mit direktem Zugang zur großen Terrasse.…
Das Highlight: Von der Terrasse genießen Sie einen atemberaubenden Panoramablick auf die hügelige Landschaft der Serra und das glitzernde Meer am Horizont.
Fakten & Potenzial
Großzügiges Grundstück: ca. 2.650 m² Fläche bieten Raum für Privatsphäre und Gartenbau.
Ausbaureserve: Die aktuelle Baufläche von 215 m² kann auf bis zu ca. 400 m² plus Pool erweitert werden – gestalten Sie hier Ihre persönliche Luxus-Oase!
Infrastruktur: Das Anwesen ist voll erschlossen mit Stadtwasser, eigenem Brunnen (Furo), Zisterne und Klärgrube.
Fazit: Ob als charmantes Mehrfamilienhaus, Renditeobjekt oder zur Verwirklichung Ihres individuellen Traumhaus-Entwurfs – dieses Objekt bietet Ihnen alle Möglichkeiten in einer der begehrtesten Regionen Portugals.
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Wohnfläche: ca. 258,1 m² | Baufläche: ca. 215 m²
Top-Lage an der Algarve
Hier wohnen Sie zentral und dennoch absolut ruhig:
Loulé & Boliqueime: Jeweils nur ca. 8 km entfernt, perfekt für den täglichen Bedarf und Marktbesuche.
Strände & Golf: Die exklusiven Resorts Vilamoura und Quarteira erreichen Sie in ca. 14km.
Haustyp: Zweifamilienhaus
Etagenanzahl: 2
Provisionspflichtig: nein
Provision: Provisionsfrei für den Käufer
Küche: offen, Pantry
Anzahl Schlafzimmer: 5
Anzahl Badezimmer: 2
Balkon: 1
Terrasse: 2
Kamin: ja
Als Ferienhaus geeignet: ja
Umgebung: Bus, Einkaufsmöglichkeit, Grundschule, ruhige Gegend, Wohngegend
Anzahl der Parkflächen: 1 x Garage
Ausblick: Meerblick
Qualität der Ausstattung: einfach
Provisionsfrei für den Käufer.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns täglich von 9 Uhr bis 21 Uhr (auch am Wochenende und an FEIERTAGEN) unter:
Büro-Telefon: +49 (0)6078 969 3003
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Mobil-Telefon: +49 (0)1511 435 0024
Impressum
verantwortlich für den Inhalt: Joachim Ott
Inh. Joachim Ott
Hintergasse 16
64823 Gross-Umstadt
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Tel. +49 (0)6078 969 3003
-
Mobil-No. +49 (0)1511 435 0024
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Email: info@1001casa.eu
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www.1001casa.eu
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Steuernummer: DE268338744
Erlaubnis gemäß §34c der Gewerbeordnung erteilt am 27.01.2011 durch den Landrat Kreis
Offenbach, Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach.
Haftungsausschluss:
Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit des
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Provisionsfreies Angebot für den Käufer.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Weitergabeverbot
Alle vom Makler übermittelten Informationen, einschließlich der Objektnachweise, sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Maklers ist es strikt untersagt, diese Objektnachweise und sonstigen Angaben an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt es dadurch, dass ein Dritter oder eine von diesem unterrichtete Person den Hauptvertrag abschließt, zum Vertragsabschluss, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu sein.
§3 Eigentümerangaben
Sämtliche vom Makler übermittelten Objektinformationen stammen vom Verkäufer beziehungsweise von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben zu verifizieren. Eine Haftung für die Richtigkeit wird vom Makler daher nicht übernommen.
§4 Maklerprovision
Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen. Die Maklerprovision ist unmittelbar nach Beurkundung des Hauptvertrags fällig.
§5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt, sofern dadurch kein Schaden an Leib und Leben verursacht wird.
§6 Vorkenntnis
Ist dem Kunden die durch den Makler nachgewiesene Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er den Makler unverzüglich darauf hinzuweisen und dies auf Verlangen nachzuweisen. Unterbleibt dies, gilt bis zum Beweis des Gegenteils der Nachweis des Maklers als Ursache für den Vertragsabschluss.
§7 Schriftform
Mündliche Absprachen oder Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gegen den Makler beträgt drei Jahre und beginnt in dem Moment, in dem die schadensauslösende Handlung stattgefunden hat. Sofern die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese vorrangig.
§9 Gerichtsstand
Sind sowohl der Makler als auch der Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt der Geschäftssitz des Maklers als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten und Ansprüche.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam ist und ein anderer Teil weiterhin Bestand hat. Die unwirksame Regelung ist durch eine zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zu widersprechen.
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Joachim Ott
Herr Volker Runge - Büro Portugal
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